Ansprechpartner:innen im Bereich der psychischen Gesundheit

Willkommen im Dschungel aus Berufsbezeichnungen und Therapieangeboten! Die Frage nach dem/der richtigen Ansprechpartner:in im Bereich der psychischen Gesundheit lässt sich für viele oft gar nicht so leicht beantworten. Hier werden deshalb die Qualifikationen der jeweiligen Berufsgruppen beschrieben.

Willkommen im Dschungel aus Berufsbezeichnungen und Therapieangeboten! Die Frage nach dem/der richtigen Ansprechpartner:in im Bereich der psychischen Gesundheit lässt sich für viele oft gar nicht so leicht beantworten. Hier werden deshalb die Qualifikationen der jeweiligen Berufsgruppen beschrieben. 

Ein:e Psycholog:in hat Psychologie studiert und ist somit ein:e Wissenschaftler:in. Das Psychologiestudium befasst sich mit dem Verhalten und Erleben von Menschen. Es ist sehr breit angelegt, sodass man sich auf verschiedene Berufsbereiche spezialisieren kann. Die Anwendungsfächer Klinische Psychologie und Psychotherapie, Organisations- und Wirtschaftspsychologie sowie Pädagogische Psychologie verweisen auf die traditionellen Berufsfelder. Psycholog:innen können aber auch in spezifischeren Bereichen tätig werden, wie beispielsweise in der Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie, Gesundheitspsychologie, Schulpsychologie, Sportpsychologie, Notfallpsychologie, Politische Psychologie, Umweltpsychologie und Gemeindepsychologie. Achtung: Psycholog:innen dürfen psychologische Beratung anbieten, allerdings keine Psychologische Psychotherapie!  

Psychologische Psychotherapeut:innen haben Psychologie studiert und im Anschluss eine postgraduale Ausbildung in einem der Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalytische Psychotherapie oder Systemische Therapie) absolviert. Mit bestandenem Staatsexamen erhalten sie eine Approbation als staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde bzw. der Psychologischen Psychotherapie. Somit darf auch die geschützte Berufsbezeichnung „Psychologische:r Psychotherapeut:in“ verwendet werden. Zu den wichtigsten Kompetenzen zählen die Diagnose, Beratung und Behandlung bei psychischen Störungen. Psychologische Psychotherapeut:innen können selbstständig oder angestellt/beamtet sowie in unterschiedlichen Versorgungssettings (ambulant, teilstationär und stationär) tätig sein. Sie arbeiten überwiegend mit therapeutischen Gesprächen und kognitiven Methoden. Achtung: Psychologische Psychotherapeut:innen können eine Einweisung für stationäre Behandlungen stellen, allerdings keine Medikamente verschreiben oder Krankschreibungen ausstellen.   

Die Ausbildung in einem der Richtlinienverfahren mit anschließender Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in setzt ein abgeschlossenes Studium in dem Fach Psychologie oder Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit voraus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen unterliegen denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Psychologischen Psychotherapeut:innen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sind jedoch speziell für die Diagnostik, Beratung und Behandlung bei psychischen Störungen in verschiedenen Altersklassen ausgebildet. Sie arbeiten mit Patient:innen im Kindergartenalter, Teenagern und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre.  

Psychiater:innen haben Medizin studiert und anschließend eine fünfjährige praktische Facharztweiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie abgeschlossen. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen bei Erwachsenen – für Kinder und Jugendliche sind spezielle Kinder- und Jugendpsychiater:innen zuständig. Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen gibt es also psychologische und ärztliche Psychotherapeut:innen. Allerdings dürfen nur die ärztlichen Psychotherapeut:innen – die Psychiater:innen – die Patient:innen körperlich untersuchen sowie Medikamente (z.B. Antidepressiva) und sozialmedizinische Behandlungen (z.B. Krankschreibung, Verschreibung von Co-Therapie) verschreiben. Genauso wie psychologische Psychotherapeut:innen können auch Psychiater:innen Einweisungen für eine stationäre Behandlung stellen. Es ist möglich und oft auch sinnvoll, gleichzeitig bei einem/einer Psychologischen Psychotherapeut:in und einem/einer Psychiater:in in Behandlung zu sein. Die Psychiater:innen kümmern sich dann speziell um die medikamentöse und sozialmedizinische Behandlung, und weil diese oft schon einen großen Raum einnimmt, kümmern sich die Psychologischen Psychotherapeut:innen um die psychotherapeutische Behandlung. Dabei stehen ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen miteinander im Austausch, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.  

Neben den psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut:innen dürfen auch Heilprakter:innen für Psychotherapie psychotherapeutisch arbeiten. Allerdings gibt es hier deutlichere Unterschiede bzgl. den Voraussetzungen und Qualifikationen. Die Ausbildung zum/zur Heilpraktiker:in für Psychotherapie absolvieren oft Berufsangehörige aus pädagogischen, psychosozialen, medizinischen und beratenden Bereichen, die in therapienahen Tätigkeitsfeldern arbeiten wollen. Die Prüfungsvorbereitung kann durch ein Selbst-, Fremd- oder Präsenzstudium an einer Heilpraktikerschule erfolgen. Für das Ablegen der Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt muss man mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen sowie ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Nach Bestehen der eingeschränkten amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung darf man sich schließlich Heilpraktiker:in nennen. Der Begriff „eingeschränkt“ wird deshalb verwendet, weil sich die Heilpraktikerprüfung auf die Fachgebiete psychiatrische Diagnostik, Grundlagenwissen über psychotherapeutische Verfahren, Arzneimittelkunde und Gesetzeskunde beschränkt und somit nicht mit der staatlichen Prüfung zum/zur Psychotherapeut:in vergleichbar ist. Die Ausbildung zum/zur Heilpraktiker:in ist vor allem für Tätigkeiten in Beratungsstellen sinnvoll, die oft schon zwischen Beratung und Therapie angesiedelt sind. Als Heilpraktiker:in für Psychotherapie kann man allerdings auch in einer (eigenen) Praxis tätig werden. 

Auch Coachs können zur Förderung der psychischen Gesundheit beitragen. Achtung: Grundsätzlich kann sich jeder Coach nennen, da diese Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist! Bei der Auswahl eines Coachs sollte deswegen darauf geachtet werden, welche Nachweise und Zertifizierungen vorliegen. Das Coaching kann sich auf verschiedene private oder berufliche Lebensbereiche beziehen und soll zu einem notwendigen Wandel verhelfen, um eine Verbesserung zu erlangen. Dabei leiten Coachs zur Selbsthilfe und Selbstreflexion an, sodass Klient:innen eigenständig ihre Potentiale erkennen können. Coachs arbeiten lösungs- und zielorientiert sowohl mit Einzelpersonen als auch mit Gruppen/Teams. Ihre Kompetenzen reichen allerdings nicht, um Menschen mit körperlichen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu helfen.  

Ebenso wie der Begriff des Coachings ist der Begriff „Beratung“ nicht rechtlich geschützt. Berater:innen sind üblicherweise für die Beratung in bestimmten Lebensbereiche spezialisiert. So unterscheidet man beispielsweise Sozialberatung, Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Unternehmensberatung, Personalberatung, Berufsberatung und Studienberatung etc.  

Quellen:  

BDP (2018). Berufsbild Psychologie. Psychologische Tätigkeitsfelder. Berlin. Online verfügbar unter https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/beruf/berufsbild/bdp-berufsbild2018.pdf

Stiftung Gesundheitswissen (2019). Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut. Das ist der Unterschied. Berlin. Online verfügbar unter https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/psyche-wohlbefinden/psychologe-psychiater-psychotherapeut

Bildungswerk für therapeutische Berufe. https://www.btb.info/ausbildung-heilpraktiker-fuer-psychotherapie.html

karrierebibel. Coach: Ausbildung, Gehalt, Karriere, Bewerbung. https://karrierebibel.de/coach/ 

Institut für Bildungscoaching. Beratung. https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/beratung-coaching-hintergrundwissen/beratung.html